Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der Firma TDS

Fassung vom 14.01.2002


1. Geltung:

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschl. Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von TDS abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluß nicht verpflichtend.

2. Angebot und Leistungen der Firma:
Angebote sind stets freibleibende Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von TDS verbindlich. Soweit Mitarbeiter von TDS mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von TDS. Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren Bedingungen zustande. Anders lautende Bestimmungen des Käufers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigungen bindend. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miettag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt. Der Auf-/ Abbau erfolgt durch Techniker der Firma TDS. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb genommen. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z. B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder unter Spannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung:
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit TDS eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

4. Preise und Zahlungen:
Die Preise verstehen sich stets zzgl. MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tage nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen sind ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind – unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens – Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gem. §§ 352, 353 HGB erhoben. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand befindet. Die Abrechnung mit etwaigen von TDS bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Vorauszahlung:
Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen.

6. Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers:
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserungen; im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene Vergütung. Offensichtliche Mängel sind spätestens nach 8 Tagen schriftlich durch den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Möbel- und Holzkonstruktionen. Durch die Aufstellung von Thermohygrographen können die Raumverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40% relativer Feuchtigkeit) muss der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von Holzbalkenkonstruktionen übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung oder Schüttung. Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk nachdrängen kann und eine separate Überprüfung des nachfolgenden Gewerkes unumgänglich ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei evtl. Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber (Strom, Malerarbeiten etc.) Bei Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für evtl. Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung übernommen. Weiter kann die Verfugung von Randfugen und wieder eingebrachten Fliesen vom Urzustand farblich abweichen.
Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder ungenügende Dehnungsfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden. Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen (jeglicher Art) erforderlich sein, wird für eine evtl. Anbohrung einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter täglich die Auffangbehälter zu lehren. Bei Stromausfällen schalten sich nicht alle Geräte wieder ein; sollten dadurch längere Trocknungszeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit Folie abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung von Einwirkung von außen irgendwelcher Art aus irgendeiner Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht möglich. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen. Die Stromzufuhr an den Geräten hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden Feuer-, baupolizeiliche- und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich ergebender Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht von Mietzahlungen. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma TDS sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Wird die Wartung von der Firma TDS übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich. Bei Ökodämmschichten (Schafwolle etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der Dämmung gegeben. Für evtl. entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung übernommen. Bei Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen ist unter Umständen Stromausfall wegen Überlastung durch späterer Zuschaltung weiterer Stromabnehmer , wie z. B. Elektroofen, Heizkissen usw. möglich. Folgende Punkte sind bei einem evtl. auftretenden Stromausfall zu beachten. TDS übernimmt dafür keine Gewährleistung: Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten. Rechtzeitige Sicherung von Computerdaten. Überprüfung aller Zeitschaltuhren. Bei sehr starken Wänden und Mauern kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit nachdringen, dies kann nur durch eine ordentliche Feuchtigkeitssperre verhindert werden. Trotz bereits erfolgter Trocknung kann in diesen Fällen von TDS keine Gewährleistung übernommen werden.

7. Haftung:
Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören, und die der Besteller oder ein von ihm Beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer der Lieferer handelt grob fahrlässig oder grob vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung von Feuer, Blitz und Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Es ist Sache des Bestellers, sich auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu beschaffen. Weitergehend haften wir jedoch insoweit, als die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung – Deckungssumme 1 Millionen Euro für Personen und 500.000 Euro für Sachschäden eingreift.

8. Renovierung:
Wird vor der Ausführung von Renovierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für einen Voranschlag sind, soweit zwischen TDS und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Renovierung nicht in Auftrag gegeben wird. Ob eine Renovierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt im Ermessen von TDS.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung:
Die Haftung von TDS richtete sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Käufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen, diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Sanierung.

10. Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrags wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, berechtigen zum Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keinen Anspruch auf Schadensersatz herleiten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist) 86899 Landsberg am Lech. Die Beziehung zwischen Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. 9. Allgemeine Haftungsbegrenzung